Was Sie über Pharmazeutische Dienstleistungen wissen müssen
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Seit Juni 2022 sind Apotheken dazu berechtigt, bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen durchzuführen und abzurechnen. Auch wenn es auf den ersten Blick nach einem erhöhten bürokratischen Aufwand aussieht, bietet sich für Apotheken der Einstieg in ein neues Vergütungssystem an. Sprich, die angebotenen Dienstleistungen gehen über die Abgabe eines Medikaments hinaus und die heilberufliche Kompetenz des Apothekers tritt mehr in den Vordergrund.
Pharmazeutische Dienstleistungen sind mit ihrer breiten Leistungspalette ein entscheidender Bestandteil des Gesundheitswesens. Die angebotenen Dienstleistungen haben zum Ziel, die medikamentöse Versorgung der Patienten zu optimieren und sicherzustellen, dass sie die verschriebenen Medikamente in der richtigen Dosis und zum richtigen Zeitpunkt erhalten.
Q&A: Welche pharmazeutischen Dienstleistungen gibt es?
Zur Unterstützung des Gesundheitssystems und zum Wohle der Patienten hat der Gesetzgeber den Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. In erster Linie sollen durch die pharmazeutische Beratung in der Apotheke die Versorgungsengpässe für Patienten aufgehoben werden. Die Kunden bekommen mehr Beratung über Medikamente, die ihnen verschrieben wurden. Dies soll die individuelle Arzneimitteltherapie wirksamer gestalten.
Aktuell werden folgende Leistungen übernommen:
• standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck: Eine standardisierte Dreifachmessung des Blutdrucks wird vorgenommen und zählt zum Bereich der Risikoerkennung und Prävention. Die Leistung kann alle zwölf Monate oder nach Änderung der Medikation ab zwei Wochen der Neuverordnung erbracht werden.
• erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik: Bei Atemwegserkrankungen wird die korrekte Anwendung der zu inhalierenden Medikamente geübt, da die korrekte Inhalationstechnik eine wichtige Voraussetzung für den Therapieerfolg ist. Nach einer praktischen Demonstration wird auch der Zustand des Inhalationsgerätes geprüft.
• erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation: Bei dauerhafter Einnahme von fünf oder mehr Arzneimitteln wird eine ausführliche Analyse der Gesamtmedikation vorgenommen und besprochen. Die Leistung umfasst ein strukturiertes Gespräch über den gesamten Medikamentenbestand der Patienten. Auch Laborwerte und Diagnosen sollen berücksichtigt werden.
• Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie: Patienten, die zur Therapie eines Krebsleidens Tabletten oder Kapseln erhalten, müssen meist viele Einnahmebesonderheiten beachten. Weiters können auftretende Nebenwirkungen im Rahmen der Therapie besprochen werden.
• Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten: Frisch nach einer Organtransplantation verhindern Medikamente eine mögliche Abstoßungsreaktion. Im Rahmen der Betreuung werden wichtige Hinweise rund um die korrekte Anwendung solcher Immunsuppressiva besprochen.
Weitere mögliche Beratungsleistungen sind:
- Beratung zu Haus- und Reiseapotheke
- Beratung zu Impfungen
- Aromatherapie
- Pharmazeutische Hautberatung
- Beratung in der Schwangerschaft, Stillzeit und zur Kindergesundheit
- Beratung zu Mikronährstoffen
Q&A: Wissenswertes für Patienten
Mit welchen Beschwerden können Pharmazeutische Dienstleistungen in Anspruch genommen werden?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie nehmen Blutdrucksenker aufgrund eines ärztlich diagnostizierten Blutdrucks ein.
- Sie müssen Medikamente zum Inhalieren aufgrund einer Atemwegserkrankung einnehmen.
- Aufgrund einer Organtransplantation haben Sie neue Medikamente verschrieben bekommen, die die körpereigene Abstoßreaktion hemmen.
- Sie nehmen fünf oder mehr verschriebene Medikamente ein.
- Sie müssen Tabletten oder Kapseln gegen eine Krebserkrankung einnehmen.
Wird ein Rezept benötigt?
Für die Inanspruchnahme der Pharmazeutischen Dienstleistung wird kein Rezept benötigt, da die Dienstleistung direkt abgerechnet wird. Die Kontaktaufnahme mit der Apotheke bezüglich eines Termins ist ausreichend. Vorab erhält man außerdem Information darüber, ob für die jeweilige Beratung Kosten anfallen, oder ob diese von der Krankenkasse übernommen werden. Bezahlt werden die pharmazeutischen Dienstleistungen in den meisten Fällen von den Sozialversicherungsträgern.
Wer darf die Pharmazeutische Dienstleistung durchführen?
Die „Standardisierte Erfassung von Bluthochdruck“ darf von jedem Teammitglied in der Apotheke, auch PTA im Praktikum (Pharmazeutisch-Technischer Assistent) oder Pharmazeut im Praktikum durchgeführt werden. Die Inhalationsübung darf hingegen nur von pharmazeutischem Personal mit abgeschlossener Berufsausbildung durchgeführt werden. Die Nachweise sind auf Nachfrage der Apothekerkammer vorzulegen. Schulungen werden regelmäßig von der Apothekerkammer angeboten, da vor allem die Dienstleistungen „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie und Organtransplantierten“ eine hohe fachliche Kompetenz erfordern.
Zögern Sie nicht bei weiteren Fragen zu uns in die Apotheke zu kommen! Wir beraten Sie gerne vorab über alle angebotenen Leistungen.
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