Ärztliche Rezepte - welche Arten gibt es?

Wenn man zum Arzt geht erhält man oft ein Rezept. Diese Verordnung dient dazu, Maßnahmen einzuleiten, die für die Wiedererlangung der Gesundheit notwendig sind.

Bei Erkrankungen kann ein Arzt Anordnungen an andere Therapeuten oder für Medikamente geben. Dies nennt man Verordnung oder Rezept.

Als erstes unterscheidet man eine Verordnung nach dem Kostenträger. Dies sind in Deutschland die gesetzlichen (GKV) oder privaten (PKV) Krankenkassen. Für die Privatverordnungen (Ausnahme BTM- oder T-Rezept) existiert keine vorgeschriebene Norm. GKV Verordnungen müssen gesetzlich vorgeschriebenen Mustern entsprechen.

Anforderung an ein Rezept ist immer, dass der Verschreibende und der Empfänger sowie die Anordnung einwandfrei und exakt erkennbar sein müssen.

Die zwei Gruppen, in die man Verordnungen einteilen kann, sind Heilmittel- und Arzneimittelverordnungen.

Unter dem Heilmittelrezept eines (Zahn-)Arztes versteht man Anordnungen wie z.B. für Logopädie, Physiotherapie, häusliche Pflege oder Hilfsmittel. Der Patient hat den Erhalt der Leistung mit seiner Unterschrift auf der Rückseite des Rezeptes zu quittieren.

Am häufigsten hat man sicher mit Arzneimittelverordnungen im Alltag zu tun. Diese Rezepte werden in der Apotheke eingelöst und unterscheiden sich in Form und Farbe. Hier ein Überblick über die gängigen Varianten der ärztlichen Rezepte.

Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse dürfen nur innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung auf ein rosa Rezept abgegeben werden.

Blaue Formulare sind meist für Privatpatienten. Diese Rezepte müssen vom Patienten in der Apotheke bezahlt werden. Auch grüne Rezepte werden selbst bezahlt und Ärzte verordnen darauf Medikamente, die von Kassen nicht erstattet werden, aber aus Sicht des Arztes für den Genesungsprozess empfehlenswert sind.

Privatverordnungen haben keine gesetzliche Norm. Ein Papier mit Stempel und Unterschrift reicht aus. Es muss nur als ärztliche Verordnung erkennbar sein. Die Gültigkeit beträgt 3 Monate ab Ausstellung.

Weiterhin existieren auch gelbe Rezepte. Das sind besondere Formulare, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen und besondere Auflagen erfüllen müssen. Es muss immer zur Dokumentation je ein Durchschlag in der Apotheke und beim Arzt verbleiben. Die Gültigkeit beträgt 7 Tage ab Ausstellung.

Ein ganz besonderer Fall sind T-Rezepte für das Medikament Thalidomid. Es wird sehr selten verordnet und alle Verordnungen müssen dokumentiert werden sowie an ein Register im Bundesamt für Arzneimittel gemeldet werden. T-Rezepte sind bis 6 Tage nach Ausstellung gültig.

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